Zinsrechner für Verzugszinsen
Tagesgenau mit dem jeweiligen Basiszinssatz oder einem festen Satz, Teilzahlungen nach § 367 BGB angerechnet, mit Zinsstaffel zum Ausdrucken. Ohne Konto. Stand: 15. Oktober 2026.
Der Rechner beziffert, welche Zinsen eine Geldforderung bis zu einem Stichtag trägt und wie Zahlungen sie mindern: tagesgenau, mit dem Basiszinssatz des jeweiligen Halbjahres, ohne Zinseszins, und jede Zahlung zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen, zuletzt auf die Hauptforderung. Er nutzt denselben Rechenkern wie das Portal von Forderly, aus dem die Forderungsaufstellung zum Vollstreckungsauftrag entsteht.
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So rechnet der Rechner
Tagesgenau, je Halbjahr
Zinsen = Betrag × Zinssatz × Tage ÷ Tage des Jahres. Der Zeitraum wird am 1. Januar und am 1. Juli geteilt, weil sich dort der Basiszinssatz ändern kann (§ 247 Abs. 1 BGB), und an jedem Zahlungstag. Jeder Abschnitt rechnet mit den Tagen seines Kalenderjahres, 365 oder im Schaltjahr 366. Der erste Zinstag zählt mit, der Stichtag nicht.
Kein Zinseszins
Aufgelaufene Zinsen werden nicht verzinst (§ 289 Satz 1 BGB). Solange sich Betrag und Satz nicht ändern, wachsen die Zinsen gleichmäßig.
Teilzahlungen nach § 367 BGB
Eine Zahlung, die nicht alles deckt, tilgt zuerst die Kosten, dann die Zinsen, zuletzt die Hauptforderung. Erst was die Hauptforderung erreicht, senkt die künftigen Zinsen. Mehr dazu, mit Rechenbeispiel: Wie eine Zahlung verrechnet wird.
Wenn der Basiszinssatz noch nicht feststeht
Der Basiszinssatz ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli; die Deutsche Bundesbank gibt ihn bekannt (§ 247 BGB). Hinterlegt sind die Sätze bis zum 31.12.2026. Für spätere Tage nennt der Rechner keinen Betrag, auch keinen geschätzten: Er beziffert den Stand am 01.01.2027, weist die Zinsen danach als offen aus und rechnet Zahlungen aus dieser Zeit nicht an, weil ihre Anrechnung von diesen Zinsen abhängt. Ist der neue Satz hier nachgetragen, rechnet der Rechner weiter.
Basiszinssätze nach § 247 BGB
| Zeitraum | Basiszins | + 5 Punkte | + 9 Punkte |
|---|---|---|---|
| Die Tabelle erscheint mit eingeschaltetem JavaScript. | |||
Quelle: Deutsche Bundesbank, Basiszinssatz nach § 247 BGB. Die Tabelle kommt aus dem Rechenkern; das Portal rechnet mit denselben Sätzen.
Was der Rechner nicht abbildet
- Ob fünf oder neun Prozentpunkte gelten und ab welchem Tag: Das steht im Titel oder ergibt sich aus deinen Unterlagen.
- Die Verjährung: Zinsen, die nach einem Titel laufend fällig werden, verjähren in drei Jahren (§ 197 Abs. 2, § 195 BGB). Der Rechner rechnet alle Zinsen ab dem eingetragenen Tag. Mehr dazu unter Fristen und Verjährung.
- Eine abweichende Tilgungsbestimmung des Schuldners (§ 367 Abs. 2 BGB) und Vereinbarungen über Raten.
- Was ein Auftrag an den Gerichtsvollzieher kostet: Das steht unter Kosten des Gerichtsvollziehers; bereits angefallene Kosten trägst du oben als Kosten ein.
Mit Titel weiter im Portal
Wer einen Vollstreckungstitel hat, führt die Forderung im Portal von Forderly als Forderungskonto weiter: dieselbe Rechnung, dazu die Kosten der Vollstreckung, Fristen mit Erinnerung, die Forderungsaufstellung im Aufbau des amtlichen Formulars und Ausfüllhilfen für Vollstreckungsauftrag und Pfändungsantrag. Erfassen und Rechnen sind kostenlos.
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