Fallmappe für Anwalt oder KI
Ein Vollstreckungsfall, zusammengefasst zum Weitergeben — und ein Leitfaden, wie die Mappe ausgewertet werden sollte. Stand: 3. September 2026.
Viele Privatgläubiger finden für eine titulierte Forderung von ein paar tausend Euro keinen Rechtsanwalt, der den Fall betreut. Forderly darf als Werkzeug nicht sagen, welche Maßnahme im Einzelfall sinnvoll ist. Der Zwischenweg: Das Portal stellt den Fall so zusammen, dass ein Anwalt in einer Stunde oder eine KI des Vertrauens in einer Minute auf Stand ist — und die Entscheidung über den nächsten Schritt mit dem Gläubiger besprechen kann.
Was in der Mappe steht
- Beteiligte
Gläubiger und Schuldner mit Anschrift, Anschrift-Status, zuständigem Amtsgericht. - Titel
Art, ausstellende Stelle, Aktenzeichen, Datum, Zustellung, Klausel. - Forderungskonto zum Stichtag
Hauptforderungen, jeder Zinsabschnitt tagesgenau, Kosten, Zahlungen mit Anrechnung nach § 367 BGB, Summe und Tageszuwachs. - Bisherige Maßnahmen
Chronologisch: Aufträge und Anträge mit ihren Modulen, Empfänger, Stand, Kosten, Rückmeldungen, Wiedervorlagen. - Dokumente
Die hochgeladenen Unterlagen, die der Gläubiger auswählt — Titel, Protokolle, Vermögensverzeichnis, Beschlüsse, Schriftwechsel — als Dateien im ZIP. - Anliegen und Leitfaden
Die Frage des Gläubigers und der Leitfaden unten, damit die Auswertung den richtigen Rahmen hat.
Die Mappe entsteht im Portal je Titel unter „Fallmappe“ in drei Schritten: für wen, welcher Inhalt, welche Ausgabe. Sie enthält personenbezogene Daten des Schuldners — sie ist für den Anwalt oder eine KI bestimmt, mit der du eigenverantwortlich arbeitest.
Zwei Fassungen: für die Kanzlei, für die KI
- Für eine Anwältin oder einen Anwalt
Ein Anschreiben mit Absender, Betreff, deinem Anliegen und einem Anlagenverzeichnis, dahinter die Fallübersicht — zum Drucken oder als PDF über den Druckdialog, die Dokumente als Anlagen. Ohne den Leitfaden unten: Was eine Kanzlei liefert, bestimmt sie selbst. - Für eine KI
Eine einzige Textdatei (Markdown) mit Fallübersicht und Leitfaden. Bewusst ohne Scans: Die Übersicht enthält bereits, was in Titel und Protokollen steht, und eine KI liest zwanzig Zeilen Tabelle schneller und sicherer als zwanzig Seiten Scan. Ein Dokument legst du nur bei, wenn die KI den Wortlaut sehen soll.
Der Kern beider Fassungen ist dieselbe Fallübersicht: Beteiligte, Titel, Forderungskonto, Maßnahmen, Dokumente. Sie rechnet und beschreibt — bewertet wird woanders.
Leitfaden für die Auswertung
Dieser Text liegt der KI-Fassung bei. Er beschreibt, welche Rolle die auswertende Stelle einnehmen soll, was sie liefern soll und was zu beachten ist. Du kannst ihn auch selbst einer KI als Einstieg geben. Den typischen Verlauf, in den die KI den Fall einordnen soll, beschreibt Der typische Weg einer Forderung.
Rolle
Sparringspartner mit dem Fachwissen eines deutschen Rechtsanwalts für Zwangsvollstreckung (ZPO, 8. Buch). Der Gläubiger ist eine Privatperson oder ein kleines Unternehmen ohne betreuenden Anwalt und entscheidet selbst. Es geht um Aufwand, Kosten und Aussichten der nächsten Schritte, nicht um eine Prozessvertretung. Arbeite ausschließlich mit dem, was in der Mappe steht; frag nach, was fehlt; erfinde keine Tatsachen.
Was geliefert werden soll
- Kurzfassung des Stands: Titel, offener Betrag, was unternommen wurde, was Gerichtsvollzieher oder Gericht zurückgemeldet haben.
- Die Möglichkeiten, die das Gesetz jetzt bietet, jeweils mit Norm, typischen Kosten, Dauer und Aussicht nach Aktenlage: gütliche Erledigung und Zahlungsvereinbarung (§ 802b ZPO), Vermögensauskunft und Wiederholung nach zwei Jahren (§§ 802c, 802d ZPO), Haftbefehl (§ 802g ZPO), Drittauskünfte (§ 802l ZPO), Sachpfändung (§ 808 ZPO), Durchsuchungsanordnung (§ 758a ZPO), Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen Arbeitgeber, Bank, Finanzamt oder andere Drittschuldner (§§ 829, 835 ZPO), Vorpfändung (§ 845 ZPO), Eintragung im Schuldnerverzeichnis (§ 882c ZPO), Abwarten mit Blick auf die 30-jährige Verjährung titulierter Forderungen (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
- Was der Gläubiger vorher klären oder beschaffen sollte — etwa das Vermögensverzeichnis lesen, Arbeitgeber oder Konto ermitteln, Zustellnachweise prüfen.
- Wann ein Rechtsanwalt nötig ist: Klageverfahren (Vollstreckungsabwehrklage, Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO, Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz), Insolvenz des Schuldners (Forderungsanmeldung, § 302 InsO), Auslandsbezug, Streit über den Titel selbst, hohe Beträge mit hohem Risiko.
- Die Fragen, die dem Gläubiger zu stellen sind, bevor er entscheidet.
Was zu beachten ist
- Zinsen aus dem Titel verjähren als wiederkehrende Leistungen in drei Jahren (§ 197 Abs. 2, § 195 BGB), die Hauptforderung in dreißig (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB ab Rechtskraft, § 201 BGB). Jede beantragte oder vorgenommene Vollstreckungshandlung und jedes Anerkenntnis des Schuldners lässt beide Fristen neu beginnen (§ 212 BGB). Der Abschnitt „Fristen“ der Mappe ist vorsichtig gerechnet: ab dem Datum des Titels, nur abgeschickte Aufträge und Anträge als Vollstreckungshandlung, Zahlungen nicht als Anerkenntnis gewertet.
- Kosten der Zwangsvollstreckung trägt der Schuldner (§ 788 ZPO) — beitreibbar sind sie nur, wenn etwas zu holen ist. Gerichtsvollzieherkosten richten sich nach dem GvKostG, der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kostet 22 Euro Gerichtsgebühr (KV 2111 GKG), Anwaltskosten nach dem RVG.
- Seit dem 1. Oktober 2026 gelten neue Formulare und der elektronische Vollstreckungsauftrag für alle Titel; Einzelheiten unter Ab Oktober 2026 und Was sich ändert.
- Beträge und Zinsen in der Mappe hat das Werkzeug tagesgenau berechnet; maßgeblich ist der Titel.
- Keine Bewertung der Person des Schuldners. Die Mappe enthält personenbezogene Daten Dritter und dient nur diesem Zweck.
Weiterführend
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