Wie eine Zahlung verrechnet wird: § 367 BGB

Erst Kosten, dann Zinsen, zuletzt die Hauptforderung. Was das bei Teil- und Ratenzahlungen bedeutet, allgemein erklärt, mit Rechenbeispiel. Stand: 5. September 2026.

Ein Vollstreckungstitel spricht selten nur einen Betrag zu. Meist stehen darin eine Hauptforderung, Zinsen ab einem Datum und Kosten; dazu kommen später die Kosten der Zwangsvollstreckung. Zahlt der Schuldner alles auf einmal, ist die Reihenfolge egal. Zahlt er nur einen Teil, und das ist der Regelfall, entscheidet die Reihenfolge darüber, wie viel Forderung übrig bleibt und wie schnell sie weiter wächst.

1. Die Regel

§ 367 Abs. 1 BGB: Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.

Drei Stufen also, von oben nach unten. Kosten sind alles, was der Gläubiger für die Durchsetzung aufgewendet hat und der Schuldner erstatten muss: titulierte Verfahrenskosten, Mahnkosten, die Gebühren des Gerichtsvollziehers und des Vollstreckungsgerichts (§ 788 ZPO). Zinsen sind die bis zum Zahlungstag aufgelaufenen Verzugs- oder Prozesszinsen. Die Hauptleistung ist der Betrag, um den es eigentlich geht.

Bestimmt der Schuldner bei der Zahlung eine andere Reihenfolge, etwa „nur auf die Hauptforderung“, darf der Gläubiger die Annahme ablehnen (§ 367 Abs. 2 BGB). Nimmt er das Geld an, gilt die Bestimmung des Schuldners. In der Zwangsvollstreckung kommt das kaum vor: Was der Gerichtsvollzieher einzieht, wird nach § 367 Abs. 1 verteilt, und Überweisungen ohne Zusatz ebenso.

2. Warum die Reihenfolge so viel ausmacht

Kosten Gerichtsvollzieher, Gericht Zinsen aufgelaufen, ohne Zinseszins Hauptforderung wird verzinst Zahlung 1. Kosten 2. Zinsen 3. Haupt- forderung Zinsen entstehen täglich aus dem Rest der Hauptforderung

Die beiden Pfeile laufen gegeneinander. Das Geld kommt von oben und arbeitet sich nach unten durch. Die Zinsen entstehen unten: Verzinst wird nur die Hauptforderung (§ 289 Satz 1 BGB verbietet Zinsen auf Zinsen), und die Hauptforderung ist die letzte Stufe, die eine Zahlung erreicht. Solange oben noch Kosten und Zinsen stehen, bleibt die Hauptforderung unverändert und produziert weiter Zinsen in unveränderter Höhe.

Für den Gläubiger ist die Regel günstig: Die Zinsen, die er kassiert, verzinsen sich zwar nicht, aber die Hauptforderung, die stehen bleibt, tut es. Wer eine Teilzahlung einfach von der Hauptforderung abzieht, rechnet sich ärmer, als er ist, und verschenkt Zinsen. Genau das passiert, wenn man eine Forderung „im Kopf“ fortschreibt.

3. Rechenbeispiel

Ein Vollstreckungsbescheid über 2.000 € Hauptforderung, Zinsen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz seit dem 1. Januar 2024, dazu 120 € titulierte Kosten. Der Gerichtsvollzieher hat 80 € gekostet. Am 1. Juli 2026 gehen 500 € ein. Basiszinssatz: 3,62 % im ersten Halbjahr 2024, 3,37 % im zweiten, 2,27 % im ersten Halbjahr 2025, 1,27 % vom Juli 2025 bis Juni 2026; der Zinssatz liegt jeweils fünf Punkte darüber, also zwischen 8,62 % und 6,27 %. Gerechnet wird tagesgenau je Halbjahr, so wie es das Portal tut.

Stand am 1. Juli 2026Betrag
Kosten (120 € tituliert + 80 € Gerichtsvollzieher)200,00 €
Zinsen auf 2.000 € vom 1. Januar 2024 bis 30. Juni 2026367,39 €
Hauptforderung2.000,00 €
Gesamt2.567,39 €

Die Zahlung von 500 € wird so angerechnet:

StufevorherZahlungnachher
1. Kosten200,00 €200,00 €0,00 €
2. Zinsen367,39 €300,00 €67,39 €
3. Hauptforderung2.000,00 €0,00 €2.000,00 €

Von 500 € erreicht kein Cent die Hauptforderung. Sie steht am 2. Juli 2026 noch bei 2.000 € und verzinst sich weiter mit 6,52 % (Basiszins 1,52 % plus fünf Punkte), also mit rund 36 Cent am Tag. Wer die 500 € von der Hauptforderung abgezogen hätte, käme auf 1.500 € und knapp 27 Cent am Tag und würde damit im nächsten Vollstreckungsauftrag zu wenig verlangen.

Bei Raten wiederholt sich das Bild: Eine Rate von 100 € im Monat deckt bei diesem Stand zunächst die Restzinsen von 67,39 € und die seit dem 1. Juli neu aufgelaufenen, dann erstmals rund 20 € Hauptforderung. Erst ab der zweiten Rate schrumpft die Hauptforderung spürbar, und mit ihr die täglichen Zinsen.

4. Was das für die Praxis heißt

Für die Forderungsaufstellung

Der Gerichtsvollzieher prüft die Forderungsaufstellung im Vollstreckungsauftrag. Wer Zahlungen falsch angerechnet hat, bekommt den Auftrag zurück oder vollstreckt einen falschen Betrag. Die Aufstellung muss jede Zahlung mit Datum nennen und ausweisen, worauf sie angerechnet wurde. Forderly führt dazu ein Anrechnungsprotokoll je Zahlung: Datum, Betrag, Anteil Kosten, Anteil Zinsen, Anteil Hauptforderung, neuer Stand.

Für Ratenvereinbarungen

Wer mit dem Schuldner Raten vereinbart, sollte wissen, dass die ersten Raten in Kosten und Zinsen fließen, und dass die Hauptforderung weiter Zinsen erzeugt, solange sie steht. Eine Zahlungsvereinbarung im Portal hält Raten und Termine fest; das Konto rechnet die Anrechnung automatisch.

Wenn ein Dienstleister die Zinsen behält

Manche Inkassomodelle vergüten sich aus den Verzugszinsen: Der Gläubiger bekommt die Hauptforderung, der Dienstleister die Zinsen. Solche Klauseln sind nach der Rechtsprechung wirksam. Nach § 367 BGB heißt das aber: Bei Ratenzahlung gehen die ersten Eingänge an Kosten und Zinsen, also an den Dienstleister und die Kostenerstattung, und der Gläubiger sieht aus der Hauptforderung erst spät etwas. Wer Zinsen abgibt, gibt den Teil ab, der zuerst bedient wird.

Allgemeine Erklärung, keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt, was § 367 BGB an eine Teilzahlung knüpft. Ob in deinem Fall eine abweichende Tilgungsbestimmung wirksam geworden ist oder eine Vereinbarung mit dem Schuldner etwas anderes regelt, ergibt sich aus deinen Unterlagen; das bewertet Forderly nicht.

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