Was sich ändert: Termine bis 2028
Die Stichtage, die Privatgläubiger betreffen — Gesetz, Formulare, Zinsen, Porto. Allgemein erklärt, Stand: 3. September 2026.
In der Zwangsvollstreckung greifen gerade drei Dinge ineinander: das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, die neuen amtlichen Formulare und der Datenstandard der Justiz. Dazu kommen die Termine, die jedes Jahr wiederkehren. Diese Seite hält sie zusammen und wird fortgeschrieben.
Die Stichtage
| Datum | Was gilt | Für dich als Gläubiger |
|---|---|---|
| 1. Oktober 2026 | Erste Stufe des Digitalisierungsgesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 152): Vollstreckungsauftrag für jede Titelart elektronisch möglich (§ 754a ZPO n. F.), Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss elektronisch ohne Wertgrenze (§ 829a ZPO n. F.). Wer elektronisch einreicht, versichert, dass die übermittelten Dokumente mit den Originalen übereinstimmen, und meldet Änderungen unverzüglich nach (§ 754a Abs. 3 und 4 ZPO n. F.). Nach Abschluss ist die vollstreckbare Ausfertigung herauszugeben (§ 757 Abs. 3 ZPO n. F.). Gleichzeitig treten die neuen Formulare I, II und III der Dritten Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (BGBl. 2026 I Nr. 132) in Kraft — ohne Übergangsfrist. | Ab diesem Tag nur noch die neuen Formulare verwenden. Die ausfüllbaren PDF-Fassungen hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Anfang September 2026 noch nicht veröffentlicht. Einzelheiten: Ab Oktober 2026. |
| 1. Januar 2027 | Der Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss darf als strukturierter Datensatz (XML) übermittelt werden; werden PDF und Datensatz beide übermittelt, zählt der Datensatz (§ 829 Abs. 5 ZPO n. F.). Außerdem gibt die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz für das erste Halbjahr bekannt (§ 247 BGB); seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 1,52 Prozent. | Zinsen laufen ab dem 1. Januar mit dem neuen Satz weiter — Forderly rechnet tagesgenau je Zeitraum. Die Portopreise der Deutschen Post sind bis zum 31. Dezember 2026 genehmigt; ab 2027 sind neue Preise möglich. |
| 30. April 2027 | Der Datenstandard der Justiz wechselt von XJustiz 3.6.2 auf die Generation 4; für den Pfändungsantrag als Datensatz ist dann Version 4.1.0 vorgeschrieben. | Betrifft die Software, nicht das Formular. Forderly hält sein Datenmodell in der Struktur des Standards (Sicherheit). |
| 1. Juni 2027 | Dritte Stufe des Digitalisierungsgesetzes: Für registrierte Inkassodienstleister wird der elektronische Rechtsverkehr Pflicht; Kreditinstitute werden Adressaten elektronischer Zustellungen. | Kontopfändungen erreichen die Bank schneller. Für Privatgläubiger entsteht keine Pflicht, elektronisch einzureichen — Papier bleibt zulässig. |
| 1. Juli 2027 | Basiszinssatz für das zweite Halbjahr. | Wie jedes Halbjahr: Der Zinslauf teilt sich am Stichtag. |
| 30. April 2028 | Voraussichtlich nächster Wechsel der XJustiz-Version — der Standard läuft im Jahresrhythmus. | Betrifft nur die Software. |
Was gleich bleibt
Die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung — Titel, Klausel, Zustellung (§ 750 ZPO) — ändern sich nicht. Die Maßnahmen bleiben dieselben: Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher mit seinen Modulen, richterliche Durchsuchungsanordnung, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Auch der Papierweg bleibt für Privatgläubiger offen; die elektronische Einreichung ist eine zusätzliche Möglichkeit über die sicheren Übermittlungswege des § 130a Abs. 4 ZPO, für Privatpersonen also über „Mein Justizpostfach“ oder ein elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach. Eine einfache E-Mail genügt nicht.
Was Forderly daraus macht
Die drei Formulare sind im Portal bereits in der Gliederung der Fassung ab 1. Oktober 2026 abgebildet — mit Übermittlungsart, den neuen Versicherungen und der beglaubigten Abschrift des Haftbefehls. Aus jedem Auftrag und Antrag entstehen Ausfüllhilfe, Forderungsaufstellung und ein Datensatz; der Versandschritt nennt Empfängeranschrift, Packliste und Porto. Sobald die ausfüllbaren PDF-Formulare veröffentlicht sind, folgt die direkte Befüllung. Der Basiszinssatz wird jedes Halbjahr nachgetragen und gegen die Bundesbank geprüft, die Portopreise mit ihm — und das Kostenverzeichnis des Gerichtsvollziehers, das die Fragebögen zu den Modulen anzeigen (Kosten des Gerichtsvollziehers); zuletzt hat es das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 zum 1. Juni 2025 angehoben.
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