Was eine Vollstreckung wirklich bringt — die Zahlen
Die Datenlage zur Zwangsvollstreckung, mit Quellen und ehrlicher Kennzeichnung. Stand: 1. September 2026.
Der teure Teil liegt hinter dir. Anwalt, Gericht, Mahnverfahren — was ein Vollstreckungstitel kostet, ist bezahlt, und der Titel gilt dreißig Jahre (§ 197 Abs. 1 BGB Gesetz). Was danach fehlt, ist der günstige Teil: die Vollstreckung selbst. Diese Seite trägt zusammen, was sich darüber mit Zahlen belegen lässt — und kennzeichnet bei jeder Zahl, wie belastbar sie ist: amtlich für amtliche Statistik, Gesetz für Normtext, Verbandsangabe für Eigenangaben von Interessenvertretungen und berechnet für Verhältnisse, die wir selbst aus amtlichen Reihen gebildet haben. Ob und wie du vollstreckst, entscheidest du — wir zeigen die Datenlage.
Warten auf die Insolvenz heißt: zwei bis vier Prozent
amtlichWer nicht vollstreckt, sondern wartet, bis der Schuldner in die Insolvenz geht, steht am Ende in einer Reihe mit allen anderen Gläubigern. Das Statistische Bundesamt hat für die im Jahr 2010 eröffneten und bis Ende 2017 beendeten Insolvenzverfahren ausgezählt, was dabei herauskommt: Verteilt wurden 610 Millionen Euro auf 15,7 Milliarden Euro quotenberechtigter Forderungen — eine Deckungsquote von 3,9 Prozent. Bei Unternehmensinsolvenzen waren es 6,2 Prozent, bei Verbraucherinsolvenzen 2,0 Prozent.
Ältere Jahrgänge liegen in derselben Größenordnung: eröffnet 2011, bis Ende 2015 beendet: 2,2 Prozent · eröffnet 2012, bis Ende 2016: 2,6 Prozent · eröffnet 2011, bis Ende 2018: 3,8 Prozent amtlich — Quelle: Statistisches Bundesamt, siehe Quellenverzeichnis.
Weniger Gläubiger vollstrecken — und je Auftrag kommt mehr herein
Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland, das die Geschäftstätigkeit seiner Gerichtsvollzieher als durchgehende Reihe veröffentlicht. Zwei Entwicklungen von 2015 bis 2024: Die Zahl der Vollstreckungsaufträge hat sich mehr als halbiert — von 777.918 auf 368.692, ein Rückgang um 52,6 Prozent amtlich. Zugleich stieg der eingezogene Betrag, gerechnet je Vollstreckungsauftrag, von rund 367 Euro auf rund 673 Euro — plus 83 Prozent berechnet.
Wer heute vollstreckt, sucht gezielt statt blind
amtlichSeit der Reform der Sachaufklärung kann der Gerichtsvollzieher auf Antrag bei Dritten nachsehen, wo etwas zu holen ist (§ 802l Abs. 1 Satz 1 ZPO Gesetz): den aktuellen Arbeitgeber bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, Konten über das Bundeszentralamt für Steuern und Fahrzeuge beim Kraftfahrt-Bundesamt. Gläubiger nutzen das massiv und zunehmend — in NRW stieg die Zahl dieser Drittauskünfte binnen eines Jahres um 57,3 Prozent:
Zur Einordnung der Gegenseite: Die Personaldecke der Gerichtsvollzieher in NRW sank im selben Jahr von 926,58 auf 887,13 Vollzeitstellen amtlich — mehr gezielte Abfragen, getragen von weniger Menschen.
Zur Richtigstellung: Die 500-Euro-Grenze gibt es seit 2016 nicht mehr
Viele Ratgeber im Netz behaupten bis heute, Drittauskünfte gebe es nur bei Forderungen über 500 Euro. Das ist seit fast zehn Jahren überholt Gesetz: Die Wertgrenze galt vom 01.01.2013 bis zum 25.11.2016 und wurde durch das EuKoPfVODG zum 26.11.2016 gestrichen — ebenso bei der Aufenthaltsermittlung nach § 755 ZPO. Der BGH hat 2017 bestätigt, dass es auf sie nicht mehr ankommt (Beschluss vom 21.06.2017, VII ZB 17/14). Im heutigen Normtext kommt kein Betrag mehr vor. Voraussetzung ist stattdessen eine von drei Lagen (§ 802l Abs. 1 Satz 2 ZPO): Die Ladung zur Vermögensauskunft ist nicht zustellbar, der Schuldner gibt die Vermögensauskunft nicht ab, oder aus dem Vermögensverzeichnis ist eine vollständige Befriedigung nicht zu erwarten.
Damit die Erwartung stimmt
amtlichDie Vollstreckung ist kein Automat. Von den 991.681 Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft in NRW 2024 führten 112.557 zu einer abgenommenen Vermögensauskunft und 74.503 zu einer Abschrift eines bereits vorliegenden Verzeichnisses an weitere Gläubiger — zusammen ergaben also rund 18,9 Prozent der Anträge ein Vermögensverzeichnis. Viele Verfahren enden vorher: durch Zahlung, Ratenvereinbarung, Rücknahme oder weil der Schuldner nicht auffindbar ist. Wer vollstreckt, braucht Geduld und gelegentlich einen zweiten Anlauf — nach § 802d ZPO in der Regel frühestens zwei Jahre nach der letzten Abgabe Gesetz.
Was die Wege kosten
Sachlich nebeneinandergelegt, ohne Wertung — die Zahlen sprechen für sich. Grundregel: Die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung fallen dem Schuldner zur Last und werden zugleich mit dem Anspruch beigetrieben (§ 788 ZPO Gesetz). Zwei Dinge sind dabei zu trennen: dass eine Gebühr entsteht, und ob sie vom Schuldner zu erstatten ist — notwendig muss die Maßnahme sein, und beitreiben lässt sich nur, wo etwas zu holen ist. Vorstrecken muss die Kosten zunächst der Gläubiger.
| Weg | Kosten |
|---|---|
| Gerichtsvollzieher direkt amtliche Gebühren nach GvKostG Gesetz |
Feste Gebührensätze je Amtshandlung; nach § 788 ZPO dem Schuldner zur Last fallend und mit beigetrieben. |
| Anwältin oder Anwalt je Maßnahme Nr. 3309 VV RVG Gesetz |
0,3-Verfahrensgebühr aus dem Vollstreckungswert, je gesondert beauftragter Maßnahme erneut (§ 18 RVG), mindestens 15 Euro (§ 13 Abs. 3 RVG). Rechenbeispiel bei 8.400 Euro Vollstreckungswert: 177,75 Euro Gebühr + 20 Euro Auslagen + Umsatzsteuer = 235,32 Euro berechnet. |
| Inkassomarkt Strukturzahlen des Branchenverbands Verbandsangabe |
Der Markt ist auf Masse bei Kleinbeträgen gebaut: 36,4 Prozent der bearbeiteten Forderungen liegen unter 50 Euro, weitere 30,7 Prozent unter 100 Euro — zusammen zwei Drittel; die Durchschnittsforderung beträgt 227 Euro. Ein einzelner Titel über mehrere tausend Euro entspricht nicht dem Regelfall dieses Geschäftsmodells. |
Vollstrecken darf ohnehin nur der Staat: Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen führt der Gerichtsvollzieher durch, die Forderungspfändung ordnet das Vollstreckungsgericht an (§§ 753, 803 ff., 828 ff. ZPO Gesetz). Dienstleister können beauftragen und vertreten, aber nicht selbst pfänden.
Warum Kanzleien selten anbieten, was du suchst
Für die Vollstreckung sieht das Vergütungsrecht eine 0,3-Verfahrensgebühr vor, bei Kleinbeträgen mindestens 15 Euro Gesetz. Dass Kanzleien die Vollstreckung ungern übernehmen, ist keine Unlust, sondern die Gebührenordnung: Die Arbeit ist kleinteilig, die Vergütung ist es auch. Genau diese Lücke — wiederkehrende, formalisierte Schritte mit wenig Honorar — ist ein Fall für ein Werkzeug.
Was wir nicht wissen
Vollständigkeit gehört zur Ehrlichkeit. Diese vier Dinge lassen sich derzeit nicht belegen, und wir schätzen sie auch nicht:
- Eine amtliche Rückzahlquote je Vollstreckungstitel existiert nicht. Weder Destatis noch die Landesjustizverwaltungen erheben, welcher Anteil einer titulierten Forderung am Ende eingeht.
- Bundesweite Zahlen zur Geschäftstätigkeit der Gerichtsvollzieher gibt es nicht. Nur NRW veröffentlicht eine durchgehende Reihe.
- Zu Deliktsforderungen nach § 302 InsO gibt es keine Statistik. Wie viele Gläubiger den erforderlichen Zusatz bei der Anmeldung vergessen, ist unbekannt.
- Erfolgsbeteiligungen von Inkassodienstleistern bei einzelnen großen Titeln werden nicht veröffentlicht. Angaben dazu sind Einzelerfahrungen, keine Marktdaten.
Warum es Forderly gibt
Hinter dieser Seite steht eine eigene Geschichte: ein bezahlter, sauber erstrittener Titel — und danach monatelanger Stillstand. Der Bericht des Gründers, bewusst getrennt von den Zahlen und in der Ich-Form.
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 01.09.2026.
- amtlich Statistisches Bundesamt, Deckungsquoten in Insolvenzverfahren: Pressemitteilung Nr. 115 vom 28.03.2019 (Jahrgang 2010) · ältere Jahrgänge
- amtlich Ministerium der Justiz NRW, Übersichten über die Geschäftstätigkeit der Gerichtsvollzieher 2015–2024: GV-Statistik 2024 (PDF)
- Verbandsangabe BDIU, Branchenreport 2025 · Stellungnahme 2023 (Eigenangaben der Interessenvertretung, nicht amtlich geprüft)
- Gesetz §§ 753, 788, 802c, 802d, 802l, 803 ff., 828 ff. ZPO · § 197 BGB · §§ 174, 302 InsO · Nr. 3309 VV RVG, §§ 13, 18, 25 RVG · ARB 2012 Nr. 3.3.5 bzw. § 5 Abs. 3d/3e ARB 2008/2000/94 — geltender Normtext § 802l ZPO
- Gesetz BGH, Beschluss vom 21.06.2017, VII ZB 17/14 (Wertgrenze § 802l ZPO entfallen; Streichung durch EuKoPfVODG, BT-Drucksache 18/9698) — Deutscher Gerichtsvollzieher Bund
- Gesetz BGH, Urteil vom 19.12.2019, IX ZR 53/18 (Präklusion ohne Rechtsgrund-Angabe) — Anmerkung bei beck-aktuell
- berechnet Betrag je Vollstreckungsauftrag: eigene Verrechnung zweier Reihen der GV-Statistik NRW (eingezogene Schuldbeträge ÷ Vollstreckungsaufträge) · Anwaltskosten-Rechenbeispiel nach gebuehren-portal.de
- Gesetz Rechtsschutz-Kommentierungen: Haufe zu ARB 3.3.5 · anwalt24-Lexikon · Haufe zu § 18 RVG
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